Bei Anmietung eines Leihwagens in Deutschland ist Ihr Fahrzeug meistens bereits mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgestattet. Die Verantwortung liegt aber nicht in der Hand der Autovermieter, sondern bei Ihnen, dem Fahrer.
Falls Sie kontrolliert werden und führen Ihr KFZ nicht mit Winterreifen, müssen Sie das fällige Bußgeld entrichten.
Falls Ihr gewählter Leihwagen mit Ganzjahres-Reifen bestückt sein sollte, sind Sie auf der sicheren Seite. Einen Anspruch auf „richtige“ Winterreifen durch den Autovermieter haben Sie nicht.
Achten Sie auch auf die Länder-Vorschriften, wenn Sie mit Ihrem Mietfahrzeug von Deutschland z.B. nach Österreich fahren sollten.